Historisches Kennzeichen

Bild H-KennzeichenPrädikat: "Erhaltenswertes kraftfahrzeugtechnisches Kulturgut" mit freier Fahrt in alle Umweltzonen:

Ohne Gutachten gibt´s kein "H"-Kennzeichen:

Ab dem 01.11.2011 gilt die neue Richtlinie für die Begutachtung von Oldtimern. Die ursprüngliche Einteilung nach Zustandsnoten (Bewertungsskala)  gibt es nicht mehr. Originalität sowie ein guter Pflege- und Erhaltungszustand sind gefordert. Es muss ein Gutachten nach § 23 StVZO erstellt werden.

Die Kriterien im Einzelnen:

  • Guter Pflege- und Erhaltungszustand –eine Abgrenzung zu „normalen“ alten Fahrzeugen ist gefordert
  • Hauptbaugruppen müssen entweder an den damaligen Originalzustand angelehnt oder zeitgenössisch ersetzt sein
  • Keine Beeinträchtigung des Originaleindrucks durch Zusatzausstattung oder –ausrüstung


Es wurde ein sog. „Anforderungskatalog“ erstellt. Die Begutachtung umfasst:

  • Fahrzeugidentität
  • Aufbau/Karosserie
  • Rahmen und Fahrwerk
  • Motor und Antrieb
  • Bremsanlage
  • Lenkung
  • Reifen/Räder
  • Elektrische Anlage
  • Innenraum
  • Spezifische Besonderheiten bei Krafträdern
  • Spezifische Besonderheiten bei Nutzfahrzeugen


Im Vorwort des Anforderungskatalogs heißt es jedoch:

"„Gerade der Begriff „kraftfahrzeugtechnisches Kulturgut“, der in der Richtlinie für die Begutachtung von Oldtimern genannt ist und als Grundvoraussetzung für die Zuteilung eines Oldtimerkennzeichens gilt, ermöglicht unterschiedliche Interpretationen bei der Begutachtung von Fahrzeugen gemäß § 23 StVZO.“

Quelle: Richtlinie für die Begutachtung von Oldtimern § 23 StVZO VkBl. 7-2011

Drei kleine Beispiele bei technischen Umrüstungen, die die Kriterien erfüllen müssten:

Motor:
Beim Umbau auf einen  stärkeren Motor -aus der Fahrzeugbaureihe- als „Tuningmaßnahme“ muss der gewählte Motor ebenfalls mindestens 30 Jahre alt sein. Beispiel:  Motortausch beim VW Typ 1 von 1200 cm³ auf 1500 cm³ Kennbuchstabe „H“.

Einbau eines Holzlenkrads:
Gerne werden in klassische Fahrzeuge mit H-Zulassung  Holzlenkräder eingebaut. Erlaubt sind jedoch nur Originalholzlenkräder oder originalgetreue Nachbauten.

Felgen/Reifen:
z.B. beim VW Typ 1 (Käfer) oder Typ 14 (Karmann Ghia):
 Wechsel  von 5-Lochfelge 4 J x 15 mit 155/65 SR 15  auf 5-Lochfelge  4 ½ J x 15 mit 165/65 SR 15.