Endlich! Saisonkennzeichen auch für Oldtimer
Der Weg ist frei: Eine Änderung der Fahrzeugzulassungsverordnung machts möglich: H-Kennzeichen gibt es zukünftug auch als Saisonkennzeichen. Jetzt wurde gesetzlich klargestellt, dass eine Kombination eines Oldtimerkennzeichens (H-Kennzeichen) mit einem Saisonkennzeichen zulässig ist.
Fazit:
Viele Oldtimerfahrer bewegen ihre Oldtimer nicht in der kalten Jahreszeit; Kfz-Steuer und Versicherungsprämien müssen aber bei angemeldeten Kraftfahrzeuge gezahlt werden. Das ist bald vorbei; künftig können Oldtimerbesitzer Steuern und Versicherungsprämien sparen, ohne lästige Stillegung und Wiederzulassung im Frühling. Der Bunderat hat dies am 10.02.2017 beschlossen. Die Gesetzesänderung soll demnächst in Kraft treten.