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Endlich! Saisonkennzeichen auch für Oldtimer

Der Weg ist frei: Eine Änderung der Fahrzeugzulassungsverordnung machts möglich: H-Kennzeichen gibt es zukünftug auch als Saisonkennzeichen. Jetzt wurde gesetzlich klargestellt, dass eine Kombination eines Oldtimerkennzeichens (H-Kennzeichen) mit einem Saisonkennzeichen zulässig ist.

Quelle: Bundesrat, Plenarprotokoll 953. Sitzung; Dritte Verordnung zur Änderung der Fahrzeug-Zulassungsverordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften 

Fazit:

Viele Oldtimerfahrer bewegen ihre Oldtimer nicht in der kalten Jahreszeit; Kfz-Steuer und Versicherungsprämien müssen aber bei angemeldeten Kraftfahrzeuge gezahlt werden. Das ist bald vorbei; künftig können Oldtimerbesitzer Steuern und Versicherungsprämien sparen, ohne lästige Stillegung und Wiederzulassung im Frühling. Der Bunderat hat dies am 10.02.2017 beschlossen. Die Gesetzesänderung soll demnächst in Kraft treten.